|
|
SeiteninhaltMitarbeiterkarte Goethe-Cardplus mit oder ohne Job-TicketWas ist die Goethe-Cardplus?Die Goethe-Cardplus hat als multifunktionale Universitätskarte auch die Funktion eines Mitarbeiterausweises. Die Universitätskarte Goethe-Cardplus wird an alle hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Goethe-Universität ausgegeben, die drei und mehr Monate beschäftigt sind (interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Sie kann auch an die übrigen Mitglieder und Angehörigen der Goethe-Universität und ihrer Einrichtungen nach § 3 Abs. 8 HHG sowie an weitere, in den Lehr- und Forschungsbetrieb der Goethe-Universität eingegliederte Personen, wie z.B. abgeordnete Mitarbeiter, Stipendiaten oder Gastwissenschaftler ausgegeben werden (externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Sie bietet eine Vielzahl von Funktionen in nur einer Karte. Die Goethe-Cardplus ist:
Wer kann das Job-Ticket bekommen?Das Angebot des Job-Tickets gilt allen hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbereiche 1 - 16, der zentralen Einrichtungen sowie der Zentralverwaltung mit unmittelbarem Dienstverhältnis mit der Universität und einer Beschäftigungsdauer von mindestens 3 Monaten wahrnehmen, sofern diese nicht Professorin oder Professor gemäß § 8 Abs. 3 Ziffer 1 HHG bzw. Studierende der Universität sind oder ein Beschäftigungsverhältnis auf Stundenbasis oder als Aushilfe haben. Zeitlich befristet Beschäftigte können ein Job-Ticket nur für die Dauer ihrer Tätigkeit an der Universität beantragen.Ein Job-Ticket gibt es für externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht. Wie bekommt man seine Goethe-Card?Alle internen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Goethe-Universität sind berechtigt Goethe-Card zu erhalten, sie schließt einen einen HRZ Account ein. Beide werden bei Vorsprache im
HRZ Servicezentrum Campus Bockenheim unmittelbar produziert und ausgegeben; die Abgabe eines Fotos entfällt. Die Anträge für die Goethe-Card können auch unter
der E-Mailadresse mitarbeiterkarte@uni-frankfurt.de
angefordert werden. In diesem Fall erhalten die Antragstellenden Ihre Goethe-Card dann einige Tage nach Rücksendung der vervollständigten
Unterlagen an das HRZ in der Personalabteilung von Kerngebiet, Riedberg oder Niederrad (Fachbereich 16). Bei Verhinderung kann die
Abholung auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Erteilung einer Goethe-Card für externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Externe) erfolgt über einen Antragssteller. Diese oder eine von ihr/ihm Beauftragter erstellt das Antragsformular online. Einzelheiten zur finden Sie auf der Seite Zugangsberechtigungen / HRZ-Account des HRZ.
geändert am 25. Oktober 2010 E-Mail: Webmastermitarbeiterkarte@uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 25. Oktober 2010, 14:23
http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/admin/goethecardplus/index.html