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Wohnort außerhalb des RMV-Gebietes

Das Job-Ticket kann berechtigten Mitarbeiter/jeder berechtigten Mitarbeiterin nur für die Strecke zwischen dem Wohnort der Arbeitsstätte in Frankfurt am Main ausgestellt werden, für „Übergangstarifgebiete” kann kein Job-Ticket ausgestellt werden. Bei Wohnorten außerhalb des RMV-Gebietes kann das Job-Ticket nur ab dem ersten RMV-Bahnhof ausgestellt werden.

Je nach Wohnort / Übergangsbahnhof gibt es unterschiedliche Lösungen

Südlich von Weinheim (Richtung Heidelberg / Mannheim)

Job-Ticket ab Tarifzone 4830 [Weinheim], Preisstufe 17 (ohne Netzwirkung), reguläre Monatskarte nach und von Weinheim.

Östlich von Hanau / Kahl (Richtung Aschaffenburg)

Job-Ticket ab Tarifzone 30 [Hanau] und spezieller Job-Ticket Anschlussfahrschein des VAB.

Aus den Informationen des VAB: „Welches Anschlussticket benötige ich im VAB-Gebiet, wenn ich Inhaber eines RMV-Job-Tickets (...) bin?

Betreffend den für die Fahrt in das VAB-Gebiet nötigen Anschlussfahrschein, für die Inhaber von (...) RMV-Job-Tickets (...) gibt es zwei Regelungen je nachdem welcher Fahrschein als Anschlussticket genutzt wird:
1. Nutzung von Einzelfahrscheinen oder Tageskarten als Anschlussfahrschein (...)
2. Nutzung von Wochen-, Monats- und Jahreskarten des VAB-Tarifes als Anschlussfahrschein
Es wird vom ersten VAB-Tarifpunkt bis zum Ziel im VAB-Gebiet eine Zeitkarte des VAB-Tarifes benötigt.
Weitere Informationen in den Hinweisen des VAB.

Beispiel: RMV-Job-Ticket-Inhaber wohnt in Aschaffenburg und fährt jeden Tag nach Hanau (Frankfurt). Dieser kann eine Wochen-, Monats-, oder Jahreskarte für die Strecke Aschaffenburg-Kahl als Anschlussticket verwenden.”

Westlich von Mainz

Aus dem RNN-Verbundgebiet gibt es keine Anschlußfahrscheine für das Job-Ticket. In bestimmten Gebieten zwischen Rheinhessen-Nahe und Rhein-Main gilt der RMV/RNN-Übergangstarif. Mit nur einer Verbundfahrkarte können alle öffentlichen Verkehrsmittel in den jeweiligen Tarifgebieten nutzen. Nicht gültig für Relationen des Übergangstarifs. Die Preise Job-Ticket ab Tarifzone 65 [Mainz] und Anschlussfahrschein des RNN nach Mainz und des „durchgehenden” Übergangsfahrscheins sind im Einzelfall zu vergleichen: Einzelheiten und Tarife.

 

geändert am 20. Juni 2011  E-Mail: Webmastermitarbeiterkarte@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 20. Juni 2011, 12:22
http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/admin/goethecardplus/job-ticket/ausserhalb.html