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Wer kann das Job-Ticket bekommen?

Das Angebot des Job-Tickets können alle hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbereiche 1 - 16, der zentralen Einrichtungen sowie der Zentralverwaltung mit unmittelbarem Dienstverhältnis mit der Universität und einer Beschäftigungsdauer von mindestens 3 Monaten wahrnehmen, sofern diese nicht Professorin oder Professor gemäß § 8 Abs. 3 Ziffer 1 HHG bzw. Studierende der Universität sind oder ein Beschäftigungsverhältnis auf Stundenbasis oder als Aushilfe haben. Zeitlich befristet Beschäftigte können ein Job-Ticket nur für die Dauer ihrer Tätigkeit an der Universität beantragen. Ein Angebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums besteht gegenwärtig nicht. Ein verbindliche Auskunft, wer zum Kreis der Job-Ticket Berechtigten zählt, gibt die Personalabteilung.

Wo bekomme ich mein Job-Ticket?

Für das Job-Ticket sprechen Sie bitte in der Persoanalbteilung vor.

Wenn Sie eine Goethe-Card haben, sprechen Sie bitte Ihren Sachbearbeiter in der Personalabteilung an. Nach wenigen Tagen wird der Job-Ticket Vermerk beim Revalidieren aufgebracht.

Wenn Sie noch keine Goethe-Card haben, geht es am schnellsten, wenn Sie in die HRZ Benutzerverwaltung vorbeikommen, sich fotographieren lassen und Ihre Karte gleich mitnehmen.

Goethe Cardplus Helpdesk des Hochschulrechenzentrums (HRZ)
Senckenberganlage 31, 1. OG, R 152
Mo - Fr 9-12 und 13 - 16 Uhr

Ansonsten schicken Sie eine E-Mail an mitarbeiterkarte@uni-frankfurt.de, Sie erhalten dann die Unterlagen.

Bitte beachten Sie, dass Karten für Neueingestellte erst einen Tag nach dem Eintrag aller Personaldaten durch die Personalabteilung ausgestellt werden können.

Kündigung

Das Job-Ticket kann während des laufenden Bezugsjahres (12 Monate nach Erstbezug) grundsätzlich nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist ausnahmsweise und auf Antrag möglich, insbesondere wenn die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter den Arbeitgeber verlässt, die Beschäftigung für mehr als drei Monate unterbricht, die Dienststelle wechselt oder aus dem Berufsleben ausscheidet oder gravierend schwer erkrankt ist (z. B. bei stationärer Behandlung oder Bettlägerigkeit von zwei und mehr Monaten), die durch Bescheinigung eines Arztes / eines Krankenhauses / einer Krankenkasse nachgewiesen wird.
Die Kündigung des Job-Tickets ist frühestens zum Ende des jeweils nächsten Monats möglich. Sie ist der Personalabteilung schriftlich mitzuteilen.

 

geändert am 05. April 2012  E-Mail: Webmastermitarbeiterkarte@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 05. April 2012, 09:30
http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/admin/goethecardplus/job-ticket/index.html